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Der Verkäufer versichert, dass der verkaufte Schäferhund im Zuchtbuch des SV eingetragen bzw. zum Eintrag ins Zuchtbuch angemeldet ist. Er hat dem Käufer die Ahnentafel des verkauften Tieres ausgehändigt bzw. die Anmeldung zum Zuchtbuch vorgelegt.
Er leistet für die Richtigkeit der in der Ahnentafel bzw. in der Meldung zum Zuchtbuch enthaltenen Angaben Gewähr. Er versichert, dass ihm irgendwelche offensichtlichen oder verborgenen Mängel oder Krankheiten des Hundes nicht bekannt sind. Der Käufer wurde belehrt, aus welchen Elterntieren der zu kaufende Hund abstammt und dass aus dieser Zuchtverbindung seither keine mit Fehlern behaftete Welpen hervorgingen. Es kann auch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Hund HD- bzw. ED- frei ist. Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass der Hund gutartig im Sinne der Gefahrenhundeverordnung ist. Der Käufer wurde insbesondere darüber belehrt, dass die weitere Aufzucht, die Ernährung, die Tiermedizinische Fürsorge, sowie der Umgang des Tieres mit Menschen und anderen Hunden wesentlich zur Charaktereigenschaft des Hundes beitragen. Eine Garantie für die Leistungsfähigkeit und Zuchtfähigkeit (Ausbildung, Ankörung, Zulassung zur Zucht usw.) kann nicht gegeben werden.
Eine Garantie wird nur erstattet, wenn vor dem Kauf eine Vereinbarung schriftlich festgehalten wurde, dass das zu kaufende Tier zur Zucht verwendet werden soll.
Der Verkäufer verpflichtet sich sollte ein Garantiefall im Zusammenhang mit einer Vereinbarung auftreten dem Käufer aus dem nächsten Wurf kostenlos einen neuen Welpen zu geben.
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